Rauchwarnmelder alarmieren im Brandfall eigenständig und sorgen so dafür dass sich anwesende Personen rechtzeitig in Sicherheit begeben können. Solchen Gefahrenmelder schützen sowohl Bewohner eines Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses als auch die Mitarbeiter eines Büros oder Betriebsgeländes. Melder, die zuverlässig Rauch erkennen können, sind nicht nur aus eigenen Interessen empfehlenswert, sondern auch für Neubauten in allen Bundesländern Pflicht. Rauchwarnmelder erhöhen die Sicherheit in privaten und gewerblichen Gebäuden und können überall eingesetzt werden wo keine Branderkennungsanlage oder Brandmeldeanlage vorgeschrieben ist.
Rauchwarnmelder für privat genutzten Wohnraum
FireAngel Rauchwarnmelder wurden laut Hersteller speziell für die Anwendung in Wohnungen oder privat genutzten Wohnhäusern entwickelt, für eine maximale Raumgröße von etwa 60 m2 und maximaler Flurlänge von bis zu 10 m pro Rauchmelder. Das aussergewöhnlich gute Preis / Leistungsverhältnis, die besonderen technischen Eigenschaften, die optionale Funkvernetzung für die Modelle ST-630 und die Optionen zur Alarmierung machen diese Rauchwarnmelder zum idealen Produkt für kleine und große Wohnungen und Häuser zur Erfüllung der Rauchmelderpflicht im privaten Wohnbereich.
Besondere Merkmale :
- Bestes Preis- / Leistungsverhältnis
- 10 Jahre Lebensdauer der Batterie, auch bei Funkvernetzung
- 10 Jahre Hersteller-Garantie
- DIN / VDS zertifiziert
- Bis zu 50 Geräte vernetzbar, Mesh-Technologie
- Detektiert werden Rauch (optische Meßkammer) sowie plötzlicher Temperaturanstieg
- Modell nur mit Temperatursensor verfügbar, z.B. für Küche
- Vernetzbare Modelle mit Diagnoseschnittstelle ausgestattet
- Große „Besenstieltaste“ zur Stummschaltung
- Optionale per Funk angebundene Signalisierungsgeräte zur Alarmierung wie Tieftonsirene oder Blitzlicht mit Kissenvibrator, ideal für ältere Menschen
- WiFi-Gateway mit App oder zentrales Controller Modul
Die Geräte dürfen nicht eingesetzt werden wo Branderkennungsanlagen oder Brandmeldeanlagen vorgeschrieben sind, auch nicht in Sonderbauten wie Büros, Kindergärten, Heimen oder Hotels.
Branderkennung in Sonderbauten und gewerblich genutzten Objekten
Zur Branderkennung in Sonderbauten und gewerblich genutzten Objekten empfehlen wir unsere drahtlose Branderkennungsanlage und verweisen auf den Artikel „Drahtlose Branderkennungsanlage nach DIN VDE V 0826-2“ in unserem Blog.
Drahtlose Branderkennungsanlagen sind schnell und einfach nachgerüstet und somit die wirtschaftliche Lösung in Objekten wo einfache Rauchwarnmelder nicht eingesetzt werden dürfen aber Brandmeldeanlagen nicht vorgeschrieben sind.
Branderkennungsanlage oder Brandmeldeanlage
Branderkennungsanlagen bzw Brandwarnanlagen sollen Brände zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch einem Alarm melden und Menschen in dem jeweiligen Gebäude oder Gelände auf den beginnenden Brand aufmerksam machen um eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen.
Eingesetzt werden Brandwarnanlagen in Gebäuden die nicht über eine Brandmeldeanlage verfügen müssen. Auch wenn es keine Verpflichtung gibt eine Brandwarnanlage zu installieren werden sie gemäß DIN VDE V 0826-2 in Kindertagesstätten, Heimen und Beherbergungseinrichtungen mit bis zu 60 Betten empfohlen.
Brandwarnanlagen sind als verdrahtete oder funkbasierte Lösungen ralisierbar. Die Übertragungswege sollten nach den Anforderungen nach DIN EN 52-2 bzw. DIN EN 54-25 funktionieren. Für den korrekten Betrieb ist der Besitzer verantwortlich. Es ist daher dringend empfohlen die Installation durch eine Fachfirma vornehmen zu lassen und die störungsfreie Funktion mindestens einmal jährlich prüfen zu lassen.
Ist ein bauordnungsrechtliches Brandschutzkonzept gefordert kommen in aller Regel Brandmeldeanlagen zum Einsatz. Neben Schutz von Personen haben sie auch die Aufgabe Sachgegenstände, also bei Abwesenheit von Personen, zu überwachen. Der große Unterschied zu einer Brandwarnanlage besteht darin dass eine Brandmeldeanlage nicht nur ein Alarmsignal ausgibt sondern auch gleichzeitig die Feuerwehr verständigt.