In fast allen Bundesländern müssen private Haushalte per Gesetz mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, für große Zweckbauten schreibt der Gesetzgeber Brandmeldeanlagen vor.
Doch was ist mit kleinen Sonderbauten wie Büros, Kindergärten oder Heimen ?
Hier gab es bislang noch keine gesetzlich bindende Vorschrift, dafür aber eine Gesetzeslücke in der der Verantwortliche selbst entscheiden konnte wie mit dem Thema Brandschutz umgegangen wird. Das Problem dabei, eine rechtlich zugelassene, aber sehr teure Brandmeldeanlage, kommt für viele kleinere Einrichtungen und Unternehmen aus finanziellen Gründen nicht in Frage. Einfache funkvernetzte Rauchwarnmelder als günstige Lösung sind wiederum nicht zugelassen.
Was nun ?
Um die bestehende Gesetzeslücke zu schließen hat der Gesetzgeber gehandelt. Seit Juni 2018 liegt die Brandschutznorm DIN VDE V 0826-2 als Gesetzesentwurf vor, und regelt die Brandschutz-Bestimmungen für kleinere Sonderbauten verbindlich. Sobald die Norm in der Landesbauordnung verankert ist, wird sie rechtlich bindend.
Die Branderkennungsanlage ist die Lösung
Unsere neue Funk-Branderkennungsanlage BEKA entspricht exakt der neuen Brandmelde-Norm, ist ein zertifiziertes Bauprodukt, und bietet maximale Rechtssicherheit für Bauherren und Betreiber.
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