Videoüberwachung zum Schutz vor Straftaten
Überwachungskameras sind in unserem heutigen Straßenbild allgegenwärtig. Der öffentliche Raum wird mit Videoüberwachung sicherer gemacht, Straftaten lassen sich schneller und leichter aufklären oder gänzlich vermeiden. Aber auch im privaten und gewerblichen Bereich werden immer mehr Systeme zur Videoüberwachung eingesetzt um Straftaten zu dokumentieren und aufzuklären, oder auch zur Abschreckung. Alarmanlagen werden mit Überwachungskameras (bevorzugt mit guten Nachtsicht-Eigenschaften) ergänzt um im Alarmfall umgehend eine Alarmverifizierung zu ermöglichen.
Videoüberwachung – passive und aktive Abschreckung
Eine Videoüberwachung, die als solches durch installierte Kameras erkennbar ist, wirkt abschreckend für ungebetene Gäste und ermöglicht im Schadensfall eine Analyse des Ereignisses. Objekte, die zwar über eine Videoüberwachung verfügen aber nicht über ein ständiges Monitoring von Ereignissen z.B. durch eine Serviceleitstelle, werden häufig erst spät über ein Ereignis durch schlichtes Auffinden von Tatsachen wie Sachbeschädigung oder Diebstahl überrascht – zu spät um zeitnah zu reagieren. Auch wenn eine Serviceleitstelle hier eine Lösung wäre, ist diese aber entweder aus Kostengründen nicht angebracht, oder aus Gründen der Privatsphäre nicht gewünscht.
Aktive Abschreckung
Unsere „active deterrence“ Kameras mit künstlicher Intelligenz (KI) sind hier eine Alternative und wirksame Lösung um eine aktive Abschreckung ohne menschlichen Eingriff zu erreichen. Hier empfehlen wir unseren Beitrag „Neue Generation von active deterrence Kameras“ (klick) zu lesen, der die Funktion einer „active deterrence“ Kamera detailliert beschreibt.
Die Videoüberwachung zur Zutrittskontrolle
Intelligente Überwachungskameras können neben der grundsätzlichen Funktion zur Aufnahme auch zur Zutrittskontrolle genutzt werden – z.B. in Bürogebäuden durch Gesichtserkennung, oder auf Parkplätzen, Tiefgaragen, Parkhäusern usw. durch eine automatische Nummernschilderkennung.
Auch die Erfassung von Parkzeiten oder die Belegung von Parkflächen ist durch moderne Videosysteme automatisch möglich.
Wann ist eine Videoüberwachung erforderlich?
Abschreckung, Schutz vor Sachbeschädigung, Einbruch und Diebstahl sind Gründe für eine Videoüberwachung, aber auch die Zutrittskontrolle und Dokumentation vom allgemeinen Tagesgeschehen sind Einsatzbereiche der modernen Videoüberwachung. Durch eine Überwachungskamera können Personen identifiziert und deren handeln dokumentiert werden – gerade in sensiblen Bereichen kann dies erforderlich sein.
Welche technischen Voraussetzungen gibt es für die Videoüberwachung?
Für eine zuverlässige Videoüberwachung mit 24/7-Überwachung werden typischerweise verdrahtete oder teilverdrahtete Kameras verwendet. Spezielle Module ermöglichen uns nahezu jedes vorhandene Kabel zu verwenden, was besonders bei der Modernisierung von alten Kamerasystemen von Vorteil ist. Für den nachträglichen Einbau können unter gewissen Umständen und je nach Anforderung auch Kameras mit Funkübertragung eingesetzt werden.
24/7 und ereignisgesteuerte Aufzeichnung
Neben einer 24/7-Aufzeichnung kann eine Aufzeichnung auch durch Sensoren aktiviert werden, z.B. Öffnungssensoren für Fenster oder Türen, Bewegungssensoren, Lichtschranken, Klingelvorgänge, Radarsensoren usw., aber auch durch intelligente Technik in den Kameras, basierend auf künstlicher Intelligenz, zur Klassifizierung der Bewegung und somit Unterscheidung einer unwesentlichen Bewegung von Bewegungen eines Menschen oder Fahrzeugs. Der überwachte Zeitraum, und die daraus entstehende Datenmenge, wird so auf das Notwendige gekürzt. Für Kameras mit nächtlichem Überwachungsschwerpunkt, beispielsweise bei SB-Läden, Tankstellen, Parkplätzen usw., empfehlen sich Kameras mit guten Nachtsichteigenschaften damit verwertbare Videoaufnahmen entstehen.
Alarmanlage und Videoüberwachung zur Alarmverifizierung
Die Installation von Überwachungskameras ist eine sinnstiftende Ergänzung zu einer Alarmanlage. Neben der Dokumentation eines Ereignisses ist die Verifizierung eines Alarms durch Überwachungskameras die Grundlage für den sofortigen Einsatz der Einsatzkräfte da ein Falschalarm ausgeschlossen werden kann.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist Videoüberwachung zulässig?
Die Videoüberwachung im privaten Raum – das gilt auch für gewerbliche Räume – ist in Deutschland durch Gesetze geregelt. Es muss immer das zu schützende Gut der Rechte des Gefilmten gegen das Recht des Filmenden abgewogen werden. An dieser Stelle kann daher keine abschließende Beurteilung gegeben werden, ohne die exakte Lage vor Ort zu kennen. Wir empfehlen ein kostenfreies Beratungsgespräch zur Videoüberwachung!
Kostenfreie Beratung zum Thema Videoüberwachung
Das Team von EMS ALARM steht Ihnen gerne zu einer unverbindlichen und kostenfreien Beratung zur Verfügung. Fordern Sie eine Beratung zum Thema Videoüberwachung bei Ihnen vor Ort an !